Am 04.07.2023 um 10:55 schrieb Yvonne Neise : Sehr geehrter Herr Dr. Kurfürst, vielen Dank für Ihre Email, welche zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Leider kann ich Ihnen derzeit keine Akteneinsicht gewähren, da Sie nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks sind. Akteinsicht wird nur dem folgenden Personenkreis gewährt: · Dem Eigentümer/der Eigentümerin (diese/r muss sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder durch entsprechende Unterlagen wie z.B. dem Kaufvertrag oder dem Grundsteuerbescheid als Grundstückseigentümer/in legitimieren können und sich gegebenenfalls persönlich ausweisen). · Dem vom/von der Eigentümer/in schriftlich durch Vollmacht Berechtigten (hier muss eine schriftliche vom Eigentümer/ von der Eigentümerin ausgestellte Einverständniserklärung oder Vollmacht vorgelegt werden). · Jeder natürlichen Person nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Richtlinien zur Akteinsicht auf unserer Homepage: https://www.amtfa.de/seite/596512/akteneinsicht.html Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Yvonne Neise Amt Föhr-Amrum Yvonne Neise Bau- und Planungsamt Bauverwaltung Fon +49 4681 5004 834 Hafenstraße 23 Fax +49 4681 5004 841 25938 Wyk auf Föhr y.neise@amtfa.de www.amtfa.de Mit Hilfe des Newsletters bekommen Sie aktuelle Meldungen des Amtes Föhr-Amrum wöchentlich ganz einfach per Mail. Registrieren Sie sich unterhttps://www.amtfa.de/newsletter