Von: Manfred [mailto:maku@ambronia.de] Gesendet: Mittwoch, 5. Juli 2023 15:50 An: Yvonne Neise Cc: Liane Kurfürst Betreff: Re: Bauakte Sehr geehrte Frau Neise, viele Dank für Ihre Information. Hiermit stelle ich den Antrag entsprechend des IZG-SH auf Akteneinsicht in die Bauakte des Haus des Gastes in Nebel/Amrum. Aus dem IZG-SH ist zu entnehmen: ("Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang begehrt wird. Eine Begru¨ndungspflicht fu¨r seinen Antrag hat der Antragsteller wegen der Voraussetzungslosigkeit des Anspruches nach § 3 Satz 1 IZG-SH nicht“ und "Nach § 5 Abs. 1 IZG-SH sind verschiedene Formen der Zuga¨nglichmachung von Informationen denkbar (z. B. Akteneinsicht, einfache mu¨ndliche oder fernmu¨ndliche Auskunft, Post oder E-Mail, Erstellung und Versand von Kopien oder Zurverfu¨gungstellung eines Datentra¨gers). Bei der Form der Gewa¨hrung des Zuganges zu den Informationen ist die informationspflichtige Stelle grundsa¨tzlich verpflichtet, der von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller begehrten Form des Zuganges nachzukommen (Antragsbindung, § 5 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz IZG-SH). Bitte lassen Sie mich wissen, falls Sie weitere Unterlage für meinen Antrag benötigen. Vielen Dank für ihre Bemühungen Manfred Kurfürst Dr. Manfred Kurfürst Stoltenberag 3 25946 Nebel