Betreff: Entwurfsplanung Haus des Gastes Nebel Von: Jost Jahn Datum: 21.07.2023, 12:30 An: amtsdirektor@amtfa.de Sehr geehrter Herr Stemmer, damit uns als Initiative des Bürgerbegehrens nicht immer wieder vorgeworfen wird, wir würden im Rahmen unseres Bürgerbegehrens mit Halbwissen arbeiten, möchte ich Sie bitten, uns die komplette Entwurfsplanung für das Haus des Gastes zuzusenden. Dieses wurde uns auch von beratenden Gutachtern empfohlen. Bürgermeister Cornelius Bendixen verweigert die Zusammenarbeit mit uns und verweist an das Amt Föhr-Amrum, daher geht die Anfrage an Sie. Da die Unterlagen der Entwurfsplanung sicher alle digital vorliegen, sollte das kein Problem darstellen. Sie können uns die Unterlagen digital zur Verfügung stellen (E-mail, Cloud oder Datenträger). Einen Ausdruck sähen wir als anachronistisch an, würden diesen aber auch akzeptieren, wenn er ausreichend lesbar ist. Dieser Auskunftsanspruch steht uns nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Schleswig-Holstein zu. Wir sind eine "hinreichend gefestigte Vereinigung" (Webseite, gemeinsames Auftreten). Ersatzweise beantrage ich die Informationen als Privatperson. Einer Begründung bedarf es nach dem Gesetz nicht. Die Frist im Gesetz ist auf einen Monat gesetzt. Eine frühere Zurverfügungstellung würden wir begrüßen, damit eine sachliche Diskussion geführt werden kann. Gründe für eine Ablehnung sehe ich nicht, da es sich um eine Entwurfsplanung handelt, die keine Rechte verletzt oder Geheimnisse enthält, da es sich um einen öffentlichen Bau handelt. Sollten Kosten über 100 Euro auftreten, so teilen Sie uns die Höhe der Kosten vorher mit. Gegebenenfalls leiten Sie diese Anforderung an die zuständige Stelle weiter. Mit freundlichen Grüßen Jost Jahn --  Jost Jahn Smäswai 4 25946 Nebel