Bürgerbegehren nach § 16 g Gemeindeordnung
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RETTEN WIR DAS HAUS DES GASTES!
„Sind Sie dafür, dass die Anbauten des Haus des Gastes aus den 60er Jahren abgerissen und durch ein modernes Gebäude (ca. 250 qm Grundfläche) in Anlehnung an den derzeit geplanten Entwurf ersetzt werden, und dass die Villa von 1905 erhalten bleibt, energetisch und originalgetreu saniert wird?“
Warum ist das so ein Bandwurmsatz? Das hat juristische Gründe. Bei einem Bürgerbegehren muss man die Frage in einem Satz formulieren, der mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Wir möchten das Original Gebäude von 1905 originalgetreu sanieren. Dazu gehört der Abriss der Anbauten aus den 1960er Jahren (zum Watt und zum Spielplatz hin, sowie der Überbau bei den Toiletten). Wenn die Gemeinde dann noch Platz braucht, schlagen wir einen Anbau vor, den wir aber nur proforma im Bild in einer möglichen Größe visualisieren können. Über die genaue Ausführung des Anbaus muss dann die Gemeindevertretung entscheiden!
Vertretungsberechtigt nach § 16 g GO sind:
Anna Susanne Jahn
Smäswai 4
25946 Nebel auf Amrum
Liane und Manfred Kurfürst
Stoltenberag 3
25946 Nebel auf Amrum
Einführung
Die Villa von 1905 ist das letzte noch vorhandene Klinikgebäude aus den Anfängen des Kurbetriebs auf der Insel Amrum. Mit seinem markanten Turm prägt das Haus des Gastes das Ortsbild. Der Turm gab seinerzeit sogar den Anlass, einen Kirchturm für die St. Clemens-Kirche zu bauen. Für viele Amrumer und Feriengäste ist das Haus mit dem alten Park am Meer, dicht bei der Kirche und den historischen Grabsteinen, ein identitätsstiftender Ort im Dorf.
Der Gemeinderat von Nebel auf Amrum hat den Abriss der Villa „Haus des Gastes“ und die Errichtung eines sehr großen, flachen Neubaus beschlossen.
Der Abrissentscheidung vorausgegangen war die Überlegung, die alte Villa so zu sanieren, dass das ganze Haus barrierefrei zugänglich sein sollte. Die Kosten, u.a. für den Lift, sprengten damals das angesetzte Budget. (1)
Argumente für und gegen den Abriss
Auf Amrum herrscht seitdem die Ansicht, „dass die Bausubstanz des Hauses erheblich schlechter sei als ursprünglich angenommen“ und dass eine wirtschaftliche Sanierung des vorhandenen Gebäudes, vor allem in barrierefreier Bauweise, nicht möglich sei. (2)
Anders als im Sitzungsprotokoll vom 26.8.21 vermerkt (3), ist jedoch noch kein auswärtiger Sachverständiger vor Ort gewesen. Wie sich erst jetzt herausstellte (4), gibt es überhaupt kein unabhängiges Fachgutachten zum Haus des Gastes. Die auf der Insel verbreitete Meinung, das Haus sei nicht sanierungsfähig, gründet sich somit nicht auf dem Urteil amtlich anerkannter Sachverständiger. Das Gebäude wird weiterhin bewohnt (Saisonkräfte/Rettungsschwimmer) – Stand Juni 2023. Die Kinderbetreuung, der Amrum Touristik Info-Tresen und der Leseraum werden nach wie vor von vielen Menschen regelmäßig genutzt, ohne dass der Gemeinde Beschwerden vorgetragen worden sind.
Auch die traumatischen Erfahrungen der Verschickungskinder in der Kurklinik Ide und die Nazivergangenheit der Betreiber werden als Argument für den Abriss der Villa angeführt. Wir meinen dagegen, dass auch das gerade für den Erhalt des Gebäudes spricht. So bleibt ein Erinnerungsort an die Schattenseiten der Amrumer Geschichte mit Platz für Dokumente, Kinderbriefe und Gespräche darüber erhalten.
Die auf Amrum verbreitete Meinung, das Haus des Gastes ließe sich nicht energetisch sanieren, ist schnell widerlegt. Ein gedämmtes Dach, neue Holzdoppelfenster mit originalgetreuer Sprossenaufteilung und eine Innendämmung der massiven Klinker-Außenwände sind Maßnahmen, die den Energieverbrauch des Altbaus sofort senken können. Ebenso lässt sich der Keller gegen aufsteigende Feuchtigkeit isolieren und von innen und außen wirkungsvoll wärmedämmen. Die moderne Heizanlage des neuen Anbaus kann einen Teil des Altbaus mit umweltfreundlicher Wärme mitversorgen.
In den vergangenen Jahren wurde in den Gemeinderäten viel überlegt. Architektenwettbewerbe wurden ausgeschrieben, ein Entwurf prämiert und bereits sehr detailliert geplant. (5)
Der nun geplante sehr große Neubau würde mit seinen Außenanlagen insgesamt 1500 m2 Grünfläche in direkter Nachbarschaft des Naturschutzgebiets Wattenmeer versiegeln. Auch der historische Park und dessen alter Baumbestand würden in Mitleidenschaft gezogen: Laut Stellungnahme des LKN sollen 83 teils sehr alte Bäume (von ca. 170 Bäumen) für den Neubau gefällt werden!
Die Naturschutzbehörde empfiehlt laut Gutachten (6) einen kleineren Neubau.
Auch wies sie auf die Bedeutung des Geländes als eventuelle archäologische Fundstätte hin, sowie auf ein notwendiges biologisches Monitoring. Dieses Monitoring wurde aber nicht einer/m dafür qualifizierten Biologin/en übertragen. (7)
2022 wurden für Abriss und Neubau des Haus des Gastes 400 000 € als reine Planungskosten ausgegeben. Für 2023 wurden dafür 1,1 Millionen Euro (!) im Haushalt der Gemeinde Nebel angesetzt. Insgesamt rechnet der Gemeinderat nach Auskunft des Bürgermeisters derzeit mit Gesamtkosten von 9,5 Millionen Euro (Bürgerfragestunde vom 20.12.2022) – Tendenz steigend!
Die alte Villa im Park am Meer kann mit solchen Geldsummen aber auch sehr gut saniert und mit einem kleineren Anbau ergänzt werden (8), zumal sich der Nutzungsbedarf für das Haus des Gastes verändert hat. (9 und siehe unten)
Unser Lösungsvorschlag
Die historische Villa sorgfältig originalgetreu sanieren und anstelle der jetzt vorhandenen
Anbauten einen kleineren Anbau errichten – angelehnt an den neuen Architektenentwurf.
Das verschlingt weniger Steuergelder, spart Ressourcen und ist somit nachhaltiger. Das Erdgeschoss des Altbaus kann danach wie bisher öffentlich genutzt werden, wird aber durch eine Rampe barrierefrei zugänglich. Außerdem bleibt der Kurpark weitgehend intakt und die Bäume im Kurpark können bleiben!
Durch Wohnnutzung wie bisher (OG/DG) bleibt das intakte Jugendstil-Treppenhaus erhalten.
Durch die kleinere Grundfläche des Neubaus muss deutlich weniger Grünfläche versiegelt werden.
Daraus ergibt sich folgende Raumnutzung der Villa von 1905: | |
EG | Lese-/Medienraum (bleibt wie bisher) |
Kinderbetreuung „Drachenburg“ (bleibt wie bisher) | |
Barrierefreie Verbindung zum neuen Anbau | |
Infotheken der AmrumTouristik | |
OG/DG | Hausmeister/in-Dauerwohnung (bleibt wie bisher) |
Wohnmöglichkeiten für Saisonkräfte (DLRG, Polizei u.a, wie bisher) | |
Raumnutzung im neuen Anbau (ca. 250 qm) | |
EG | Barrierefreier Eingang |
Veranstaltungsraum für 90 Personen | |
Künstlergarderobe | |
Öffentliche Toiletten (evtl. auch in der alten Villa wie bisher) | |
Terrassen |
Der Tourismus in Nebel ist damit für die Zukunft gut aufgestellt.
Warum also nicht den Charme des Altbaus mit dem großzügigen Komfort eines modernen Anbaus verbinden? Dies sollte für weniger als 10 Millionen Euro zu erreichen sein.
Die bestmögliche Lösung ist ein Kompromiss: das Alte bewahren und Neues hinzufügen!

Vorteile einer Sanierung des Altbaus
- Der Insel Amrum bleibt ein prägendes Bauwerk erhalten, das die Inselgeschichte der letzten 120 Jahre - mit allen hellen und dunklen Seiten - anschaulich erhält.
- Mit einem klug sanierten Altbau und einem modernen, barrierefreien Anbau wird das Haus auf nachhaltige Weise für die Zukunft fit gemacht und in seiner Attraktivität gesteigert. Der Gemeinde bleiben das historische Gebäude und die alten Bäume im Park erhalten. Das archäologische Schutzgebiet wird nicht angetastet. Ressourcen werden geschont. Die Sanierung des Altbaus verschlingt weniger Steuergelder aus Gemeinde- und Landesmitteln und Naturflächen als der bisher geplante große Neubau.
Vorteile eines kleineren Anbaus
- Moderner Komfort,
- zeitgemäße, elegante Veranstaltungsräume mit Meerblick,
- barrierefreier Zugang,
- Energieeffizienz,
- wertvoller Boden bleibt der Natur erhalten,
- bessere Wirtschaftlichkeit,
- Elemente des bisherigen Entwurfs können gut übernommen bzw. angepasst werden,
- eindrucksvoller Kontrast zwischen historischem Altbau und modernem Neubau.
- der Park wird nicht zerstört.
RETTEN WIR DAS HAUS DES GASTES!
Quellenangaben
(1) | Amrum-News, 28.04.2020 | ||||||||||||||||||||||||
(2) | Amrum-News vom 28.10.2013, Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2013, Amrum-News, 28.04.2020 | ||||||||||||||||||||||||
(3) | Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26.08.2021 | ||||||||||||||||||||||||
(4) | Der Bürgermeister, Bürgerfragestunde vom 20.12.2022, nicht im Protokoll vermerkt | ||||||||||||||||||||||||
(5) | Amrum-News, 28.04.2020 | ||||||||||||||||||||||||
(6) | Einwände der Naturschutzbehörde und Denkmalbehörde gegen den B-Plan vom 05.08.2022, Einwand der Baubehörde NF (B.Jansen) am 19.11.2022 | ||||||||||||||||||||||||
(7) | Bürgerfragestunde vom 20.12.2022, nicht im Protokoll vermerkt | ||||||||||||||||||||||||
(8) | Siehe Kostenschätzung der Gemeinde | ||||||||||||||||||||||||
(9) |
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