Retten wir das Haus des Gastes!
 
Das historische Sanatoriumsgebäude von 1905 ist vom Abriss bedroht...

Kostenschätzungen

Im Rahmen einer transparenten Offenheit stellen wir hier die Grundlagen der Kostenschätzungen zusammen.

Die Initiatoren vor dem „Haus des Gastes“.

Welche Kostenschätzungen gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Vergleiche zwischen den Kostenschätzungen (Was ist eine Kostenschätzung?) für die Gemeindeplanung und dem Vorschlag des Bürgerbegehrens:

Die obige Kostenschätzung von uns ist für 2023 erstellt worden. Wir wurden dazu aufgefordert die Zahlen von 2022 zu nehmen mit einem anderen Kostenfaktor, wodurch die Schätzung auf der Unterschriftenliste 3.5 % höher für unseren Vorschlag ausfällt. Sobald wir das Vorgehen nachvollziehen können, werden wir die PDF Datei korrigieren.

Methodik eines Kostenvergleichs

Entweder vergleicht man Altbau und Neubau mit Quadratmeterpreisen oder man vergleicht ausgearbeitete Entwürfe, die beide schon gewerkeweise berechenbar sind. Da hier für den Altbau kein aktueller konkreter Entwurf vorliegt, sondern nur die Konzeptidee und Flächen, kann ein Vergleich derzeit sowohl für den Altbau als auch für den Neubau unserer Ansicht nach nur über Quadratmeterpreise vergleichbar erstellt werden.

Vergleich im Auftrag des Bürgerbegehrens

Der Vergleich im Auftrag des Bürgerbegehrens wird daher mit Quadratmeter Nutzfläche-Kostenansätzen der aktuellen BKI-Kostenkennwerte sowohl für die Gemeindeplanung „Komplettabriss und Neubaus“, als auch für den Vorschlag des Bürgerbegehrens „Sanierung des Altbaus mit Erweiterungsanbau“. Wir haben zum Vergleich den höchsten Kostenkennwert mit Regionalfaktor für Amrum für beide Kostenschätzungen angesetzt. Für den Kostenkennwert eine Kostenspanne möglich, abhängig von konkreten Baumaterialien, Technik und Ausstattung, die grundsätzlich im weiteren Entwurfsstadium entschieden werden. Daher haben wir uns aus Sicherheitsgründen für den höchsten Kostenkennwert entschieden.

Vergleich im Auftrag der Gemeinde

Der Planungs- und Kostenvergleich des Amtes Föhr-Amrum vergleicht den ausgearbeiteten Entwurf der Gemeindeplanung mit einem Entwurf des Architekten Gereke aus den Jahren 2013-2016 und schreibt sie gemäß der Baukostenindizes einfach auf den heutigen Tag fort. Dabei ist der Vorschlag des Bürgerbegehrens ein Anderer. Die Dachkonstruktion bleibt bei uns erhalten und die Anbauten sollen komplett entfernt und in einem neuen Anbau gebündelt werden anstatt sie einzeln neu zu bauen. Außerdem werden im Vorschlag des Bürgerbegehrens keine öffentlichen Räume oberhalb des Erdgeschosse im sanierten Altbau vorgesehen, womit der teure Fahrstuhl entfallen kann. In unserem Vorschlag wird kein Kunstpavillon erwähnt, und sowohl eine Dauerwohnung (Hausmeister) als auch Wohnungen für Saisonkräfte (DLRG etc.) realisiert. Die Kinderbetreuung, kann weiterhin in den Räumen wie bisher stattfinden. Auch der Bereich der AmrumTouristik mit dem Informationstresen kann im Erdgeschöß bleiben, ebenso der Lese- und Medienraum. In dem Vergleich des Amtes wird das nicht berücksichtigt. Der Schaden durch die Fällung des halben Baumbestandes (83 von ca. 170 Bäumen) und die zusätzliche Versiegelung von ca. 1000 m2 Fläche wird gar nicht thematisiert.

Schlussfolgerungen

Bei einem gemeinsamen Treffen aller Beteiligten in der Amtsverwaltungsgebäude in Nebel am 27. Juni 2023 wurde versucht, zu einem einheitlichen Vergleich zu kommen. Dies erwies sich als schwierig, da durch Reinrechnungen von Gewerkeleistungen mittels Dreisatz etc. in unseren Quadratmeter basierten Vergleich die Zahlen unserer Ansicht nach unsolide werden, da man so nicht vergleichen kann.

Die Aufgabe des Bürgerbegehrens kann es auch nicht sein, einen fertigen Entwurf auszuarbeiten, da uns dafür die Finanzmittel fehlen.

Zusammenfassend können wir also sagen, dass man kann keine „Äpfel mit Birnen vergleichen“ kann. Daher vertrauen wir der Schätzung unseres Architekturbüros. Bei allen Zahlen ist natürlich klar, dass die wahren Kosten von der Ausführung der Arbeiten abhängen und immer eine Schätzung bleiben.

Unter obigen Links kann man sich selber ein Bild machen. Ergänzend die Kostenschätzung unseres Archichtekturbüros für einem mittleren Kostensatz, sowie zum Selbernachrechnen die Excel Tabelle.

Stellungnahmen

Es gibt eine interessante Stellungnahme eines Experten, u.a. auch zu den Planungskosten. Genehmigtes Zitat:

„Ich hatte mich der Gemeinde angeboten, um möglicherweise eine konkrete und belastbare Berechnung der zu erwartenden Sanierungskosten vorzunehmen. Eine Antwort erhielt ich leider nicht von der Gemeinde selbst sondern von einem beauftragten Projektsteuerer.

Ich möchte noch erwähnen, dass ich das gesamte Verfahren, soweit ich es beobachten kann, sehr undurchsichtig und in Teilen fragwürdig finde. Allein die bisher benannten Planungskosten stehen in keinem Verhältnis zur Objektgröße. Den Ansatz Ihres Architekten, die Kosten alternativ (in diesem Fall mittels BKI Baukosten) zu vergleichen finde ich begrüßenswert und richtig. Die Kosten für die Sanierung des Hauses lassen sich meines Erachtens belastbar aber nur über eine detaillierte Kostenberechnung ermitteln, wobei mich verwundert, dass diese noch nicht im Auftrag der Gemeinde erstellt worden sein soll.

Nach wie vor hätte ich großes Interesse, mich in das Projekt einzubringen.“

(Heinz Gunkel, HK§ Gesellschaft für Architektur und Sachverständigung mbH, Essen, 7.8.2023)