Argumente und Fragen & Antworten
Frage: „Warum startet das Bürgerbegehren erst jetzt?“

Wir sind – wie fast alle Amrumer – davon ausgegangen, dass die Aussage „... nach vielen Überlegungen, Studien und Gutachten hat sich der Gemeinderat entschlossen, ...“ (Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26.08.2021, TOP 12, AmrumNews vom 25.09.2018 und Begründung Entwurf vom 23.04.2023.) stimmt und das „Haus des Gastes“ unumstößlich nicht mehr sanierbar sei. Allerdings wurde in der Bürgerfragestunde am 20.12.2022 durch die Aussage des Bürgermeisters „Es gibt kein Gutachten.“ deutlich, dass dem nicht so ist. Das wurde in der gemeinsamen Sitzung im Amtsgebäude zwischen den Gemeindevertretern, der Amtaufsicht und den Initiatoren des Bürgerbegehrens am 27. Juni 2023 präzisiert: „Wir brauchen auch keins.“ (Der Bürgermeister in der Sitzung, Erinnerungsnotiz).
Da es kein Gutachten gibt und auch seitens der Gemeinde kein Gutachten geplant ist, haben die Initiatoren ein eigenes Gutachten auf ihre Kosten in Auftrag gegeben. Danach haben alle Seiten Klarheit, ob eine Sanierung im angemessenen Rahmen möglich ist oder nicht.
Schneller ging es also nicht, zumal vor Beginn des Begehrens einige juristische Fragen zu klären, Recherchen und Nachfragen nötig waren. Am 21.03.2023 haben wir unser Schreiben an den Bürgermeister und die Behörden übergeben – d. h., wir haben die umfangreichen bürokratischen Vorarbeiten innerhalb von drei Monaten erbracht. Langsam ist das nicht!
Die Amtsverwaltung hat sich dann auch noch zehn Wochen (!) Zeit gelassen für die vorgeschriebene Kostenschätzung. Ohne die Angabe der Kostenschätzung würden die Unterschriften evtl. nicht vom Amt Föhr-Amrum anerkannt werden. Eine gemeinsame Sitzung im Amtsgebäude zwischen den Gemeindevertretern, der Amtaufsicht und den Initiatoren des Bürgerbegehrens am 27. Juni 2023 ergab leider keine Einigung. Es wird jetzt noch behördenintern diskutiert, um mit uns auf eine gemeinsame Kostenschätzung zu kommen, damit das Bürgerbegehren starten kann. Nach dieser fruchtlosen Diskussion über eine gemeinsame Kostenschätzung, haben wir uns am 4. Juli 2023 dazu entschieden, das Bürgerbegehren mit einer alternativen Kostenschätzung von uns zu starten, was zum Glück erlaubt ist. Sonst hätte das noch länger gedauert!
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Fotomontage Vorschlag Gemeinde mit jetziger Situation im Hintergrund (Bäume werden gefällt) |
„Es gab 14 (oder 18?) Veranstaltungen zum Haus des Gastes. Wieso ist da nie jemand von der Gruppe gekommen und wieso hat sich nie jemand beteiligt.“
Zunächst einmal waren sehr viele Veranstaltungen mehrfach, da wegen Corona immer nur eine kleine Gruppe zugelassen wurde.
Wir haben durchaus Leserbriefe geschrieben und uns mit dem Bürgermeister und den Gemeindevertretern mehrfach unterhalten. Wir haben damals unsere Kommentare ins ausgelegte Buch geschrieben, sowie dem Bürgermeister und der Gemeindeversammlung einen Brief geschrieben mit der Bitte, die Entscheidung nochmal zu überdenken. Wir haben uns mit dem Denkmalpfleger in Verbindung gesetzt – leider vergeblich.
Allerdings war der Entschluss, das Haus des Gastes abzureißen und einen Neubau hinzusetzen, schon vorher gefallen.
Bei den Veranstaltungen ging es darum, den Neubau im Sinne einer Werbeveranstaltung vorzustellen. Es gab keine Auswahl der Vorschläge oder gar eine Abstimmung bei den Bürgerinnen und Bürgern, geschweige denn einen Neubau komplett abzulehnen und die Sanierung zu fordern.
Darauf konnte auch keiner kommen, weil immer wieder von „Gutachten und Studien“ geschrieben wurde, die es gar nicht gab.
Also hatten wir das auch bedauernd zur Kenntnis genommen, unwissend und inwzischen ungläubig, dass diese Erzählung gar nicht stimmt.
„Ich warte lieber noch ab.“
Wenn Sie abwarten und nicht unterschreiben, dann wird das Haus abgerissen! Möchten Sie das Haus erhalten, so müssen Sie unterschreiben!
Auf einer so kleinen Insel gibt es Befürchtungen zu unterschreiben, weil auf Amrum jeder jemanden kennt, der in der Gemeindeversammlung sitzt oder bei der Gemeinde arbeitet. Wer unterschrieben hat, wissen nur wir (wir müssen die Unterschriften ja sammeln) und die Mitarbeiter/innen im Einwohnermeldeamt. Diese prüfen nur, ob die Unterschrift von einem/r Wahlberechtigten, der zum Zeitpunkt der Einreichung des Bürgerbegehrens seit md. 6 Wochen auf Amrum mit Erstwohnsitz gemeldet ist. Die Mitarbeiter/innen im Einwohnermeldeamt unterliegen dem Datenschutz und dürfen Ihre Unterschriften niemand Anderem zur Kenntnis geben. Es wird dort auch keine Liste angelegt, geschweige denn weiter gegeben! Wenn Sie es keinem erzählen, dann wird keiner erfahren, dass Sie unterschrieben haben. Wir als Initiatoren werden die Unterschriften natürlich auch vertraulich behandeln. Trauen Sie sich! Es ist ihr demokratisches Recht! Wir haben schon sehr viele Zusagen bekommen. Sie sind nicht allein!
Frage „Warum rüttelt ihr an einem einstimmigen demokratischen Beschluss?“
Manche Beschlüsse sind schlicht falsch und von Interessen geleitet, die nicht zum Wohl der betroffenen Menschen sind. Natürlich kann es immer mehrere Meinungen zu einem Sachverhalt geben – und dann kann und wird nicht jede Entscheidung immer wieder neu getroffen. Wenn aber eine Entscheidung grob falsch und aufgrund falscher Behauptungen getroffen wurde, dann muss es ein Korrektiv geben. Hier haben wir so einen Fall. Das Ergebnis der Abstimmung ist nicht haltbar. Dagegen könnte sicher geklagt werden – aber viel besser wäre es doch, wenn die Bürger/innen diese Korrektur selbst auslösen und in einem geregelten Verfahren vornehmen könnten, oder? Dazu gibt es in Schleswig-Holstein das Instrument des Bürgerbegehrens – eine demokratische Möglichkeit, eine Gemeindevertretung in ganz bestimmten Fällen zu überstimmen. Das ist nicht nur zutiefst demokratisch, sondern ein gutes Mittel gesellschaftlichen Engagements für die Allgemeinheit ohne die Einschaltung von Gerichten und folgenden langen Verfahren.
Frage „Ist die IRHB das Gleiche wie die Initiative zur Erhaltung des Haus des Gastes?“
Nein. Die IRHB (Interessengemeinschaft zur Rettung historischer Bauten) ist eine private Initiative, die durch Unterstützung und Beratung lokaler Initiativen schon viele historische Gebäude gerettet haben. Die IRHB hat uns angeboten, die „Open Petitiom“ für uns aufzusetzen und bei der Erfassung der Unterschriften zu helfen. Ausserdem beraten Sie uns bei administrativen Schritten. Dafür sind wir der IRHB sehr dankbar! Aus der Erfahrung mit anderen Projekten begleitet die IRHB diese Projekt auf ihrer Webseite und mit Leserbriefen, auch mit journalistischen Texten
Diese Texte sind nicht mit uns abgesprochen und haben uns auch überrascht. Wir akzeptieren und schätzen grundsätzlich die Meinungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft und die freie Meinungsäußerung auch im Internet. Wir wünschen uns eine faire und sachliche Auseinandersetzung ohne Zuspitzungen. In unseren eigenen Texten halten wir uns daran.
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Fotomontage Vorschlag Bürgerbegehren mit aktuellem Bewuchs |
Behauptung „Die Initiatoren spalten mit ihren Unterstellungen die Gemeinde und beleidigen die Mitglieder des Gemeinderates!“
Wir distanzieren uns von unsachlichen Kommentaren und persönlichen Diffamierungen. Wir hoffen auf Austausch von Argumenten, statt Ad hominen Argumentationen.
Behauptung „Die Befürworter der Rettung vom „Haus des Gastes“ verbreiten nur Halbwissen“!
Die Gemeinde und das Amt täten gut daran, alle Informationen ungefragt öffentlich leicht auffindbar zu präsentieren. Statt dessen muss man sich mühsam durch unvollständige Protokolle (z.B. werden keine Fragen und Antworten der Bürger/innen aufgeführt) auf der unübersichtlichen Website vom Amt Föhr-Amrum durcharbeiten und alle Hintergrundinformationen durch Anfragen und Googeln ermitteln. Füttern Sie uns mit dem Wissen, damit wir beim gleichen Sachstand sind. Stellen Sie alle Baupläne, Planungsunterlagen und Kostenberechnungen online, Seite für Seite. Deutschland soll doch digital werden, dann mal bitte voran damit. Das sind doch keine Geheimnisse, oder? Stattdessen müssen wir mühsam das Informationsfreiheitsgesetz bemühen.
Behauptung: „Die Sanierung wird viel teurer als ein Neubau!“
Nicht nur wir, sondern auch Experten aus vielen Fachgebieten (siehe Hintergründe) haben die Erfahrung, dass eine sorgsam geplante Sanierung – gegebenfalls auch in Etappen – bei gleicher Grundfläche keinesfalls teurer, oft sogar günstiger als ein Neubau inkl. Abrisskosten ist. Bei einer Entkernung des Gebäudes (d.h. komplette Entfernung aller Innenwände und -böden) träfe das zwar nicht zu, aber beim „Haus des Gastes“ ist dies nicht nötig. Da die gesamte Fläche unseres Vorschlages nicht größer, sondern sogar kleiner als der geplante Neubau ist und die Abrisskosten der Anbauten naturgemäß niedriger liegen als ein Gesamtabriss, trifft diese aufgestellte Behauptung unserer Meinung nach nicht zu.
Dass Sanierung oftmals günstiger ist als Abriss und Neubau, liegt im Erhalt der tragenden Konstruktion wie Außen- und Innenmauerwerk, ggf. Dachstuhl und Fenster. Der Rohbauanteil liegt in der Regel zwischen 40 und 50 % der gesamten Baukosten. Um diesen Faktor, bzw. den jeweils entsprechenden Anteil sinken die Kosten im Vergleich zum Neubau.
Die Bewahrung und Verbesserung von Bestandsgebäuden leistet einen Beitrag zur Ressourcenschonung durch den Erhalt der verbauten „Grauen Energie“, die Verringerung der CO2-Belastung beim Bau und beim zukünftigen Energieverbrauch. Der Energieaufwand für Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung eines Produkts/Gebäudes wird reduziert und bleibt weiterhin im Objekt erhalten. Es muss keine neue Energie für den Rohbauanteil verbraucht werden.
Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Gebäudes hat dessen CO2-Bilanz über den gesamten Lebenszyklus – also inklusive Errichtung – früher eine eher untergeordnete Rolle gespielt. Weil das heute komplett anders gesehen wird, ist die Sanierung oft wirtschaftlicher als das alte Modell nach dem Muster „Abriss und Neubau“.
„Die Baukultur von morgen wird durch visionäre Bauten und interessante Interpretationen des Zeitgeistes geschaffen, dabei sollten Nachhaltigkeitsaspekte und die Anpassungsfähigkeit von Gebäuden im Laufe der Zeit einfließen und vorhergesehen werden. Nachhaltiges Bauen bedeutet nicht ausschließlich, Bauwerke zu errichten, sondern auch, den Gebäudebestand zu erhalten. Dieser prägt das Erscheinungsbild unserer Städte und Gemeinden und erlebt langfristig eine hohe Wertschätzung.“ (Madeleine Spiegelhalter, 15.01.2020, Stiftung Baukulturerbe).
Selbst wenn die Sanierung ca. 17 % (Quelle: Planungs- und Kostenvergleich des Amtes Föhr/Amrum) teurer als der Abriß und Neubau wird (was wir mit eigener Kostenschätzung und einer gutachterlichen Stellungnahme bezweifeln): Ist der Gemeinde die Erhaltung des prägnanten Kulturgutes „Haus des Gastes“ das nicht wert? Zählt nur noch Geld? Sind die Meinungen von Tausenden Gästen unwichtig? Ruinieren wir den Kurpark und den historischen Ortskern mit einem hässlichen Gebäude, wie die Gemeinde Wittdün vor 50 Jahren mit der „Alten Post“? Und in 50 Jahren muss wieder alles neu gebaut werden?
Behauptung: „Das Bürgerbegehren sieht doch auch einen Anbau vor!
Ja, das ist richtig. Dieser Anbau stellt unserem Kompromissvorschlag vor, um den von der Gemeinde zusätzlichen Raumbedarf zu realisieren. Die geplante Fläche des Anbaus beträgt aber nur ca. 1/3 des Gemeindevorschlages.
Wenn die Gemeinde aber den zusätzlichen Raumbedarf an anderer Stelle realisieren würde – wie das LKN wegen der Hochwassergefahr vorschlägt – kann auch auf diesen Anbau verzichtet werden.
Wie der mögliche Anbau genau ausgeführt wird, wäre die Sache der Gemeinde. Zu beachten ist, dass bei dem Vorschlag des Bürgerbegehrens der zur Kirche stehende Anbau aus den 60er Jahren entfernt wird und der von uns vorgeschlagene Anbau praktisch den Platz des Anbaus aus den 60er Jahren einnimmt.
In der rechts oben stehenden Fotomontage ist der Bewuchs (die Bäume bleiben bei unserem Vorschlag stehen) so, dass der Anbau kaum zu sehen ist. Der Vorschlag der Gemeinde sieht dagegen einen großen Vorplatz vor.
Behauptung: „Sollte die Initiative mit ihrem Bürgerbegehren Erfolg haben, verliert die Gemeinde mehr als eine Million Euro an Planungskosten!“
Der Beschluss, das „Haus des Gastes“ abzureißen, wurde ohne Gutachten als Beschlussgrundlage gefasst. Der Abrissbeschluss der Gemeindevertretung ist auch gar nicht aktenkundig (Quelle: Jurist beim Landkreis Nordfriesland). Die Gemeindevertretung hat das zu verantworten. Wir möchten mit unserem Begehren weitere teure Fehler verhindern (Abriss der schönen alten Villa und die Fällung hundertjähriger Bäume im Park). Zumal nach unserer Auffassung der Neubau teurer als die Sanierung wird. Wenn eine Fehlentscheidung getroffen wurde, muss man dieser Entscheidung nicht, ohne nachzudenken, blind weiter folgen.
Behauptung: „Das Haus ist nicht mehr sanierbar!“
Wenn selbst das Amt Föhr-Amrum eine „Kostenschätzung“ für eine Sanierung erstellt, die – nach unserer Ansicht überteuert dargestellt – nur wenig über den Kosten des Neubaus liegt, ist das Haus offenbar sanierbar.
Nach der gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Bartram und Partner hat sich diese Behauptung auch in Luft aufgelöst! Das „Haus des Gastes“ ist solide und sanierbar!
Behauptung: „Der Neubau ist doch viel nachhaltiger als der Altbau!“
Grundsätzlich ist heute jeder Abriss eines Gebäudes nicht nur aus architektonischen, bau- und handwerkskünstlerischen sowie städtebaulichen Gründen zu hinterfragen, sondern auch aus Gründen der Nachhaltigkeit und Ressourcenknappheit. Für die Herstellung der Baumaterialien und des Gebäudes selbst wurde schon 1905 eine Menge „graue“ Energie eingesetzt, die jetzt für einen Neubau wieder erforderlich wäre. Die Materialien wie Sand für Beton, Holz und Stahl sind knapp und teuer und müssen z.T. aus dem Ausland importiert werden.
Behauptung: „Sollte die Initiative mit ihrem Bürgerbegehren Erfolg haben, wird die Gemeinde schadensersatzpflichtig (Schadenersatzzahlungen an Objekt- und Fachplaner)“.
Diese Zahlungen sind ja schon erfolgt bzw. eingeplant. Wir haben die Gemeinde immer so verstanden, dass keine Aufträge erteilt werden, die außerhalb der Planung und Vorbereitung einer Förderung notwendig sind, bevor das Land einen Zuschuss fest zusagt: „Bürgermeister Bendixen machte deutlich, dass das Projekt nur verwirklicht wird, wenn eine Förderung von mindestens 50% der Bausumme gewährt wird.“ Im Übrigen wären diese vorbereitenden und Planungskosten auch ausgegeben, wenn es keine Förderung gibt.
Behauptung „Diese alte Burg überragt alle Gebäude im Ortskern, das neue Gebäude schmiegt sich in die Parkanlagen ein.“
Die Jugendstilvilla von 1905, die haben wir vor Augen, die können wir uns vorstellen, den riesigen Glaskasten, den können wir uns in seiner Größe nicht vorstellen! Zumal er nach der Anweisung des Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) ca. eine halben Meter über die Umgebung herausragen muss. Dazu wird das Kellergeschoss als weiße Wanne ausgeführt, die dann monolithisch in der Höhe des Deiches über die Umgebung herausragt. Die befestigten Außenflächen (Vorplatz und Terrasse am Watt) werden auf das Niveau des Deiches meerwärts mit dem Aushub des Kellers angehoben, stehen also prominent wie eine große Platte vor dem Deich (Quelle: E-Mail Bauamt Husum). Der Anbau nach unserem Vorschlag wird das auch müssen, ist aber viel kleiner in der Grundfläche. Wenn die Gemeinde die zusätzlichen Flächen woanders (z.B. im Amtsgebäude oder auf dem Platz des ehemaligen Schützenhauses) findet, brächte es auch den vorgeschlagenen Anbau nicht. Für das „Haus des Gastes“ besteht dagegen bei einer Sanierung Bestandsschutz.
Behauptung „Für die Planung der Gemeinde gibt es Zuschüsse, für das Bürgerbegehren gibt es keine Zuschüsse!“
Ob die beantragten Zuschüsse der Gemeinde für ihre Planung fließen, ist noch nicht sicher. Die Kassen sind generell leer. Für unseren Vorschlag, der Nachhaltigkeit, Baumschutz etc. vereinbart, wird es im Zuschussdschungel sicher auch einen Zuschuss geben, der die Höhe der beantragten Zuschüsse der Gemeinde erreicht oder sogar übersteigt. Es wurden auch schon zu viele sinnlose Projekte durchgezogen, nur weil es einen Zuschuss gab! Siehe die beleuchteten Bäume am Strandweg in Süddorf und die interaktiven Reklametafeln der Amrum Touristik, an denen fast nie ein Gast stehen bleibt.
Behauptung: „Die Gäste erwarten hier etwas Modernes, wie auf Sylt!“
Dieser Satz von einem Gemeindevertreter zeigt, dass offenbar nicht mit den Gästen, sondern über die Gäste gesprochen wird. In vielfältigen Gesprächen mit Gästen zeigt sich, dass diese gerade deshalb nach Amrum kommen, weil es hier nicht ist wie auf Sylt! Renovierte und saubere öffentliche Toiletten erwarten sie allerdings schon. Dafür braucht man aber nicht alles abzureißen!
Behauptung „Die Initiatoren sind vorwiegend „Zugereiste“ (Leserbrief Inselbote, 22. Juli 2023)
Die Initiatoren sind schon zwischen 18 und 25 Jahren mit Erstwohnsitz in Nebel wohnhaft. Sie betrachten sich nicht als „Zugereiste“, auch nicht als „Zugezogene“, sondern als Nebelerinnen und Nebeler. Eine Gemeinde besteht nicht aus „hier Geborenen“ und „Zugereisten“, sondern aus gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die alle das Beste in ihrem Sinne für die Gemeinde wollen. Das erreichen wir mit einem demokratischen Diskurs und nicht mit Einteilung in verschiedene Klassen von Bürgerinnen und Bürgern.
Behauptung „37 Bäume sind bereits abgestorben“ (Inselbote, 18. Juli 2023)
Wo sind hier 37 Bäume abgestorben? Und woran? Vor lauter Schreck, weil sie alle „weichen“, d. h. gefällt werden sollen? In vorauseilendem Gehorsam?
Ein Blick in den Kurpark zeigt praktisch überall frisches Grün, auch in den Baumkronen. Lediglich zwei kleine von Kindern immer wieder bestiegene Bäumchen am Spielplatz zeigen eine lichtere Krone.
Frage „Es sollen wirklich 83 Bäume gefällt werden?“
Es sollen 83 teils sehr alte Bäume (von ca. 170 Bäumen, eigene Zählung) gefällt werden (Quelle: Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes, Seite 11). Wollen wir uns vorstellen, wie sich der Kurpark nach ihrem „Entfallen“ (geschrieben im Behördendeutsch, heißt Fällung) zerstört präsentiert? Davon dürften 33 Bäume nach der Baumschutzsatzung der Gemeinde Nebel, die nach gleicher obiger Quelle für diesen Bereich ab 2021 ausgesetzt werden soll, nicht angetastet werden. Was bleibt dann noch vom Kurpark übrig? Schauen Sie auf den Vergleich der beiden Vorschläge (oben rechts oder die Animation). Beim Vorschlag des Bürgerbegehrens kann auf die Fällung bei geeigneter Lage des Anbaus ganz verzichtet werden. Laut Aussage des Bürgermeisters sollen „nur“ (!) 27 Bäume gefällt werden, die restlichen 56 Bäume seien „krank, alt oder zu eng stehend“. Demnach wäre jeder dritte Baum im Kurpark krank, alt oder zu eng stehen. Werfen Sie selber einen Blick in den Kurpark... Leider gibt es keine öffentliche Karte mit den zu fällenden Bäumen (trotz Anfrage wurde diese Karte uns nicht zur Verfügung gesetellt).
Behauptung „Die Gäste wollen im „Haus des Gastes“ ein Café und einen Vortragssaal!“
In Nebel gibt es schon genügend Cafés. Das St. Clemens-Hüs bietet auch eine gute Möglichkeit für kleine oder größere Begegnungen und Veranstaltungen.
Behauptung „Das „Haus des Gastes“ ist doch einsturzgefährdet!“
Das kann nicht sein. Träfe das zu, dürften die Amrum Touristik und die Gemeinde das Haus gar nicht mehr nutzen. In dem Haus finden sogar die Gemeindesitzungen statt.
Nach der gutachterliche Stellungnahme von Prof. Bartram und Partner hat sich diese Behauptung auch in Luft aufgelöst! Das „Haus des Gastes“ ist solide und sanierbar!
Behauptung „Das Haus steht doch überhaupt nicht unter Denkmalschutz!“
Häuser müssen nicht immer unter Denkmalschutz stehen, um sie zu erhalten. Gäbe es noch viele Bauwerke aus dieser Zeit, so könnte man es sich vielleicht leisten, dieses Gebäude ohne Bedenken niederzureißen, aber wie viele gibt es denn noch in Nebel, auf Amrum? Wenn immer mehr Häuser abgerissen statt erhalten werden, verändert sich der Dorfcharakter immer mehr. Dies wiederum wird aber die wichtigste Einnahmequelle der Insel gefährden: den Tourismus. Unsere Gäste erwarten regionale, inseltypische Bebauung und keinen Einheitsbrei. Der Abriss ist durch nichts zu korrigieren. Die Dorfidentität geht mit jedem Abriss ein Stück weiter verloren!
Nach einem Schreiben des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein „sei die Revision der Denkmalliste auf Amrum noch nicht abgeschlossen. In Nebel stehe der historische Ortskern im Fokus und ist grundsätzlich als Ensemblesituation erkannt. Unabhängig von einer Bewertung als Einzeldenkmal sei zudem der Umgebungsschutz zu beachten.“
Frage „Ist es richtig, dass die Gemeinde am Plan für einen Neubau des Haus des Gastes festhält, obwohl das Bauvorhaben in einem Hochwasserrisikogebiet liegt, für welches ein Bauverbot besteht? Und dass daher der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) einen Neubau an anderer Stelle empfiehlt?“
Ja, das trifft zu. Quelle: Begründung Entwurf vom 23.04.2023, Seite 6, 1. Absatz. Wegen des Hochwasserschutzes muss das neue Gebäude höher als der Deich gebaut werden (ca. 60 cm). Es ist eine Art flache Riesenwarft erforderlich. Das ist in den bisherigen Baukosten noch nicht berücksichtigt und was „schmiegt sich da noch in die Landschaft ein“?
Frage „Brauchen wir in Nebel wirklich einen Veranstaltungssaal für 90 Personen?“
Wie oft gab es in der Vergangenheit mehrere große Veranstaltungen gleichzeitig in Norddorf und Nebel? Auf Amrum steht das Norddorfer Gemeindehaus für große Veranstaltungen zur Verfügung. Die Gemeinde Nebel könnte sich z. B. auch an der Renovierung des St. Clemens-Hüs in Nebel beteiligen und diese Räumlichkeiten für Veranstaltungen anmieten.
Frage „Ist es richtig, dass auf dem Gelände eine bedrohte Pflanze wächst?“
Ja, das ist korrekt. Dort wächst die Wilde Tulpe oder Weinbergtulpe (Tulipa sylvestris). „Die Wilde Tulpe ist in Deutschland nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und gilt gemäß der Roten Liste als stark gefährdet. Sie darf nicht ausgegraben oder gepflückt werden.“ (Zitat Wikipedia). Leider hat die Gemeinde auch im Jahr 2023 am 5. Mai diese Tulpen im blühenden Zustand abgemäht trotz Hinweis einer aufmerksamen Amrumerin.
Das ist so, als ob im Husumer Schlosspark die massenhafte Krokosblüte abgemäht würde, weil es irgendjemand „schier“ (ordentlich) haben will! Man könnte das Vorkommen dieser geschützten Art in diesem Umfang statt dessen auch als botanisches Highlight zur Freude der Amrumer und ihrer Gäste nutzen, anstatt sie jährlich blind zu vernichten. Die Gemeinde als Grundstückseigentümerin ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese besonders geschützte Art zu erhalten und Maßnahmen zu ihrem Schutz zu treffen.
Unsere Zählung ergab, dass sich überall auf der großen Rasenfläche südlich des Haus des Gastes mehr als 30 Pflanzen pro Quadratmeter angesiedelt haben. Durch die Versiegelung würde dieses einzigartige Biotop zerstört werden!
Bei der Durchführung des Entwurfs des Gemeinderates käme zum Abmähen die geplante großflächige Versiegelung dieses einmaligen Biotops hinzu. Bei unserem Vorschlag im Bürgerbegehren würde keine zusätzliche Versiegelung stattfinden, da die dann abgerissenen Anbauten der Fläche des Anbaus entsprechen.
Für den geplanten Neubau sollen 83 Bäume im teilweise über 100jährigen Baumbestand gefällt werden. Davon stehen nach der geltenden Baumschutzsatzung 33 Bäume unter Schutz und dürften überhaupt nicht angetastet werden. Im Hinblick auf Natur- und Klimaschutz und auch zum Schutz vor künftigen Flutschäden setzen wir uns dafür ein, den von uns vorgeschlagenen Anbau statt eines Neubaus auf die Flächen der bestehenden Anbauten (250 m2) zu beschränken.
Behauptung „In dem Haus wohnte ein Nazi, daher muss es weg!“
Auch auf Amrum brauchen wir eine Erinnerungskultur. „Ohne Zeitzeugen werden Orte die authentischsten Elemente der Erinnerungskultur sein“, sagt die Forscherin Ann-Kathrin McLean. Die deutsch-kanadische Forscherin Ann-Kathrin McLean hat über die KZ-Gedenkstätte Dachau promoviert und forschte auch zu „Dark Tourism“. Erinnerungsorte zu erhalten sei essentiell, sagt sie. Süddeutsche Zeitung, 24.04.2023 (Paywall).
Alte Häuser sind Erinnerungsorte an das, was dort geschehen ist, wie die Bewohner dachten und handelten, wie sie große Politik in Amrumer Geschichte(n) umgesetzt haben. Schade, dass viele nicht mehr da sind. Dass gerade im „Haus des Gastes“ auch viel Ungastliches thematisiert worden ist, dass hier Nazis wirksam waren, ist noch ein Grund, es zu erhalten. Es macht aus diesem Haus – hoffentlich auch in und für die Zukunft – einen Lernort.
Behauptung „Als Kinderheim von 1948 bis 1973 gab es dort schlimme Misshandlungen von Kindern“
Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Jütte weist in seinem offenen Brief auf die Bedeutung des Hauses als Sanatorium in den 1950er bis 1970er Jahren hin. Auch hier muss man den Menschen Tribut zollen, die dort während ihrer Aufenthalte Opfer von physischer als auch psychischer Gewalt wurden.
Die schmerzlichen Erinnerungen von Kindern an das Sanatorium mit seiner schwarzen Pädagogik sollten mit diesem Haus bleiben und so Raum schaffen für die Aufarbeitung. Nachdenkorte für die Zukunft, für Amrumer und Gäste gleichermaßen.
Behauptung „Das Haus ist rott, das muss weg!“
Nein, eine Sanierung lohnt sich. Das „Haus des Gastes“ steht seit 118 Jahren und ist angeblich seit Jahrzehnten nicht mehr sanierbar, wird aber dennoch bis heute gerne genutzt und bewohnt. Wir bezweifeln, dass der geplante Neubau auch diese Zeitspanne übersteht. Die Schule auf Amrum steht jetzt seit 55 Jahren und muss schon wieder einmal saniert werden. Alte Häuser der vorigen Jahrhundertwende haben nicht nur Charme, sondern sind auch auf deutlich mehr als hundert Jahre Nutzung hin gebaut.
Nach der gutachterliche Stellungnahme von Prof. Bartram und Partner hat sich diese Behauptung auch in Luft aufgelöst! Das „Haus des Gastes“ ist solide und sanierbar!
Als wir (Familien Jahn und Kurfürst) unsere alten Häuser gekauft hatten, haben wir oft dasselbe zu hören bekommen. Heute werden die Häuser von vielen bewundert. Die Gemeinde Nebel hat das „Haus des Gastes“ über Jahrzehnte verkommen lassen. Es wurde nur das Allernötigste zur Erhaltung unternommen, wie deutlich zu sehen ist. Mit einer fachgerechten und respektvollen Sanierung können wir die Villa von 1905 wieder im alten Glanz erstrahlen lassen!.
Auch das historische Haus des Gastes soll wieder ein Schmuckstück im Dorf Nebel werden!