Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von vielen unbemerkt, gibt es das Informationsfreiheitsgesetz im Bund und den Bundesländern (auch für Schleswig-Holstein).
Das erlaubt theoretisch jedermann ohne Grund über alles eine Auskunft vom Staat zu verlangen (und auch zu erhalten). Natürlich gibt es Ausnahmen. Da in Deutschland das digitale Zeitalter noch nicht so recht angekommen ist, werden in den Behörden diese Ausnahmen gerne sehr restriktiv ausgelegt. Dazu kommt, dass sich die Verwaltung 4 Wochen Zeit lassen kann und es keinerlei Sanktionsmöglichkeiten gibt, außer eine Beschwerde beim Unabhängigem Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Bei unserem Bürgerbegehren wird gerne von Transparenz gesprochen und wir könnten doch alles „im Internet“ finden, hören wir oft. Vermutlich verwechseln dabei einige Ehrenamtliche ihr Intranet mit dem Internet. Das AmtFA veröffentlicht im Verhältnis zu den vorhandenen Dokumenten relativ wenig und löscht z.B. nach Aufrufen zu Stellungnahmen, Entwürfe aus dem Netz. In ihrem Intranet für die Gemeinderäte steht vermutlich mehr.
Da wir trotz Aufforderungen und Bitten Unterlagen nicht erhalten haben, gehen wir jetzt den formalen Weg nach dem Informationsfreihheitsgesetz. Dann werden wir sehen, wie „transparent“ die Verwaltung ist. Wir verstehen unter Transparenz die unaufgeforderte Veröfffentlichung aller Dokumente, deren Geheimhaltung aus wichtigen Gründen nicht erforderlich ist. Das auch auf einer leicht zugänglichen Seite ohne kryptischen Zugangsweg. Selbst wenn das „nur Wenige“ interessieren würde, wie wir oft hören. Nur wie kann es jemand interessieren, wenn er wochenlang warten muß?
Hier protokollieren wir unsere Anfrage(n) und die Antworte(n). Falls uns jemand unterstützen will, kann sie/er den unten aufgeführten E-Mail Verkehr mit der Behörde zum Anlass nehmen, selber Auskunft auf diese Weise zu fordern. Dazu hat jeder das Recht, auch wenn sie/er nicht auf Amrum lebt!
Jost Jahn
- 21. Juli 2023: Anforderung der Entwurfsplanung für das neue „Haus des Gastes“ beim Amt Föhr-Amrum.
- 30. Juli 2023: Ergänzung der Anforderung um das Baumkataster auf dem Grundstück.
- 31. Juli 2023: Bestätigung der Prüfung.
- 18. August 2023: Eine sehr abgespeckte Auskunft, immerhin kostenlos: Lageplan des HdG (das soll die Entwurfsplanung sein?), Lageplan aller Bäume und die Liste aller Bäume, allerdings nicht die Liste der Bäume, die gefällt werden sollen.
- 18. August 2023: Antwort auf die Auskunft mit Anforderung detaillierterer Auskünfte.
Wir fragen uns, was ist so schwierig bei der Prüfung?
Manfred Kurfürst
- 03. Juli 2023: Anfrage nach der Bauakte.
- 04. Juli 2023: Antwort mit Verweigerung.
- 05. Juli 2023: Anfrage mit Frage nach Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz.
- 05. Juli 2023: Antwort mit Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz.
- 05. Juli 2023: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
- 03. August 2023: Information zur Verlängerung der Auskunftsfrist.
- 06. August 2023: Nachfrage wegen Verlängerung.
- 18. August 2023: Eine sehr abgespeckte Auskunft, immerhin kostenlos: Lageplan aller Bäume und die Liste aller Bäume, allerdings nicht die Liste der Bäume, die gefällt werden sollen.
Wenn der/die Bürger/in Auskunft wünscht, so hat er die natürlich zu bezahlen. Das Datenschutzzentrum hat eine Handreichung für die Behörden zur Bemessung (PDF) der Gebühren (PDF) zur Auskunft erstellt. Die viel zitierte „Transparenz“ der Gemeinde ist nur mit Geld zu haben. Die hehren Worten von „Bürgerbeteiligung“ und „Transparenz“ erweisen sich auch auf Amrum als hohle Phrase. Wir werden die Dokumente aber veröffentlichen, sobald wir sie haben.


